

Allgemeine Informationen
Ausbildungsziel
Das Ausbildungsziel ist in § 3 des Krankenpflegegesetzes beschrieben und besteht in der Vermittlung von fachlichen, personalen, sozialen und methodischen Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten. Die Pflege ist dabei unter Einbeziehung präventiver, rehabilitativer und palliativer Maßnahmen auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der zu pflegenden Menschen auszurichten. Dabei sind die unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen und die Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Menschen zu berücksichtigen.
Die Ausbildung für die Pflege soll insbesondere dazu befähigen,
- Die folgenden Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen:
- Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege,
- Evaluation der Pflege, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege,
- Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen und ihrer Bezugsperson in der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit,
- Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes
- Die folgenden Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung auszuführen:
- eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen,
- Maßnahmen der med. Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation,
- Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen,
- Interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammenarbeiten und dabei multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen von Gesundheitsproblemen zu entwickeln.
Organisation der Ausbildung
Die Ausbildung in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege erfolgt nach den Bestimmungen des Krankenpflegegesetzes (KrPflG) vom 16.07.2003 und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflPrV) vom 10.11.2003.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und gliedert sich in einen theoretischen Teil mit insgesamt 2.100 Stunden und einen praktischen Teil mit insgesamt 2.500 Stunden.
Die Ausbildung beginnt mit einer Probezeit von 6 Monaten.
Theoretischer und praktischer Unterricht
Die theoretische Ausbildung besteht aus dem theoretischem und praktischen Unterricht und wird im Schulzentrum für Gesundheitsberufe in Schleswig durchgeführt. Der Unterricht findet in Blockveranstaltungen von 14 bzw. 3 Wochen statt.
- Kenntnisse in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften
- Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin
- Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften
- Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft
Die Unterrichtsinhalte gliedern sich nach Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in 12 Themenbereiche:
- Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen zu erkennen, erfassen und bewerten
- Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten
- Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen fachkundig gewährleisten
- Bei der Entwicklung und Umsetzung von Rehabilitationskonzepten mitwirken und diese in das Pflegehandeln integrieren
- Pflegehandeln personenbezogen ausrichten
- Pflegehandeln an pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichten
- Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen Rahmenbedingungen sowie an wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ausrichten
- bei der medizinischen Therapie und Diagnostik mitwirken
- Lebenserhaltende Maßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes einleiten
- Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen bewältigen
- Auf die Entwicklung des Pflegeberufs im gesellschaftlichen Kontext Einfluss nehmen
- In Gruppen und Teams zusammenarbeiten
Die Vermittlung der Unterrichtsinhalte orientiert sich an dem Curriculum von Uta Oelke und an Lernfeldern und nicht mehr wie bisher an Unterrichtsfächern.
Überblick zu den Themenbereichen für die Gesundheits- und Krankenpflege:
Grundlagen der Pflege:
- Einführung in den Pflegeberuf
- Patienten im Krankenhaus
- Gesundheits- und Krankheitsmodelle
- Pflegewissenschaftliche Grundlagen
- Anthropologische Grundlagen
- Ethik
- inführung in Wahrnehmung und Beobachtung
- Krankenhaushygiene
- Mikrobiologie
- Einführung in die Pharmakologie
- Einführung in das Qualitätsmanagement in der Pflege
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Lebenserhaltende Maßnahmen
- Rückenschonendes Arbeiten
- Berufliches Lernen
Themenfelder mit gesundheitsrelevanten Funktionen des Menschen:
- Haut/Schleimhaut
- Atmung
- Temperatur
- Herz-Kreislauf-System
- Ernährung (Nahrungsaufnahme/Stoffwechsel)
- Ausscheidung (Flüssigkeitsbilanz/Metabolismus)
- Motorik
- Kommunikation (Empfindung/Sensorik/Immunsystem)
- Erholung
- Fortpflanzung (physische Entwicklung)
Themenfelder mit pflegerischen Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung:
- Anlegen von Verbänden und deren Techniken
- Versorgung von Patienten vor, während und nach operativen Eingriffen, Punktionen und Biopsien
- Mitwirkung bei der Gabe von Injektionen
- Mitwirkung bei Injektionstherapien
- Mitwirkung bei der Gabe von Transfusionen
- Assistenz bzw. Durchführung von venösen und kappilären Blutentnahmen
- Menschen in Notfallsituationen
- Menschen im Schock
- Reanimation von Menschen
Themenfelder Vernetzung im Gesundheitswesen
- Pflegebedürftige in andere Institutionen überleiten
- Einführung in Rehabilitationskonzepte
- Wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen der Gesundheitsversorgung
- Qualitätsmanagement
- Systeme der Staats- und Gesellschaftsorganisation
- Gruppen- und Teamarbeit
- Sozialmedizin/Sozialpädiatrie
- Sterbeprozess und Tod
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2.500 Stunden und findet in der stationären und ambulanten Patientenversorgung statt. Die Einsatzgebiete befinden sich in den Kliniken in Schleswig und Damp sowie Sozialstationen in der näheren Umgebung.
In den praktischen Einsatzgebieten werden die im theoretischen und praktischen Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft. Unter Anleitung von Praxisanleitern üben die Auszubildenden beispielsweise die Kommunikation mit den Patienten, erfragen Lebensgewohnheiten und Krankengeschichten, stellen den Pflegebedarf fest oder erlernen bestimmte Pflegemaßnahmen.
Abschluss und Prüfungen
Während der Ausbildung wird im zweiten Ausbildungsjahr eine praktische Zwischenprüfung durchgeführt.
Im letzten Halbjahr der Ausbildung erfolgt die staatliche Abschlussprüfung mit einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil.
Die erfolgreich abgeschlossene staatliche Prüfung beinhaltet die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpfleger/in".
Ausbildungsentgelt
Ausbildungsentgelt
Die Auszubildenden erhalten während der Ausbildung eine monatliche Vergütung von:
* 729,00 € (brutto) im 1. Ausbildungsjahr
* 788,00 € (brutto) im 2. Ausbildungsjahr
* 884,00 € (brutto) im 3. Ausbildungsjahr
Unterkunft
Sollten Sie für die Zeit der Ausbildung ein Zimmer benötigen, steht ein begrenztes Kontingent an Wohnmöglichkeiten sowohl in Schleswig als auch in Damp zur Verfügung.
Weitere Informationen können über die Personalabteilung erfragt werden.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung bieten sich folgende Weiterbildungsmöglichkeiten:
- Fachkrankenschwester/-pfleger für Hygiene
- Fachkrankenschwester/-pfleger für Intensivpflege und Anästhesie
- Fachkrankenschwester/-pfleger für den Funktionsdienst
- Fachkrankenschwester/-pfleger für Onkologie
- Fachkrankenschwester/-pfleger für Nephrologie
- Fachkrankenschwester/-pfleger für Psychiatrie
- Pflegedienstleiter/in
- Stationsleiter/in oder Gruppenleiter/in im Pflegedienst
- Praxisanleiter/in
- Lehrer/in für Pflegeberufe
Zusätzlich bietet das Institut für Gesundheitsmanagement in Schleswig ein breites Fortbildungsangebot für die Mitarbeiter der Unternehmensgruppe Damp an.
Ansprechpartner
Gesundheits- und Krankenpflegeschule
Michael Hümmling
Am Damm 1
24837 Schleswig
Telefon: 04621 831446
Telefax: 04621 834890
eMail: mhuemmling(at)fksl.de
Damp Gruppe





